Änderungen am Kreis unserer Sub-Auftragsverarbeiter kündigen wir hier mindestens 30 Tage vor ihrer Wirksamkeit an (AVV §5.3). Verantwortliche können der Änderung innerhalb dieser Frist aus berechtigten Datenschutzgründen widersprechen.
Die vollständige Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter ist Anhang B des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), den Sie in Ihrem Konto einsehen können.
Aktuell sind keine Änderungen angekündigt.